Der verbesserte Schutz vor Aktivitätenverfolgung schützt automatisch Ihre Privatsphäre, während Sie im Internet surfen. Die Schutzfunktionen blockieren - ohne dabei die Funktionalität der Webseiten zu beeinträchtigen – viele Verfolgungselemente (Tracker), die Ihre Daten auch über mehrere Webseiten hinweg erfassen und sammeln, um Informationen über Ihr Online-Verhalten und Ihre Interessen zu erhalten. Sie schützen auch vor schädlichen Skripten (z. B. Malware), die Ihren Computer verlangsamen und den Akku entladen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Schutzmaßnahmen-Übersicht
- 2 Welche Elemente blockiert der verbesserte Schutz vor Aktivitätenverfolgung?
- 3 Schutz vor Umleitungen durch „Bounce-Tracking“
- 4 Woran erkennen Sie, dass Firefox Sie schützt?
- 5 Welche Elemente werden auf der gerade besuchten Webseite blockiert?
- 6 Was können Sie tun, wenn eine Webseite nicht mehr richtig funktioniert?
- 7 Anpassung der globalen Einstellungen des verbesserten Schutzes vor Aktivitätenverfolgung
- 8 Kopieren ohne Website-Tracking
Schutzmaßnahmen-Übersicht
Um zu sehen, welche Elemente während der letzten 7 Tage auf allen von Ihnen besuchten Webseiten blockiert wurden, klicken Sie links in der Adressleiste auf das Schildsymbol und wählen Sie
(oder geben Sie about:protections in die Adressleiste ein). Danach öffnet sich die Seite Schutzmaßnahmen-Übersicht in einem neuen Tab.Welche Elemente blockiert der verbesserte Schutz vor Aktivitätenverfolgung?
Firefox benutzt dazu eine Liste von bekannten Verfolgungselementen, die von Disconnect zur Verfügung gestellt wird. Standardmäßig blockiert Firefox diese Verfolgungselemente und Skripte:
- Skripte zur Aktivitätenverfolgung durch soziale Netzwerke,
- Cookies zur seitenübergreifenden Aktivitätenverfolgung,
- Inhalte zur Aktivitätenverfolgung in privaten Fenstern: Sie sind gut getarnt in Werbung, Videos und sonstigen Inhalten mit Tracking-Code versteckt. In der Option Standard werden die Tracking-Elemente nur im Privaten Modus blockiert. Um den Schutz auf alle Fenster auszudehnen, wählen Sie (wie unten im Kapitel Anpassung der globalen Einstellungen des verbesserten Schutzes vor Aktivitätenverfolgung beschrieben) stattdessen die Option Streng oder Benutzerdefiniert,
- Heimliche Digitalwährungsberechner (Krypto-Miner),
- Identifizierer (Fingerprinter).
Weitere Informationen über die von Firefox blockierten Elemente zur Aktivitätenverfolgung erhalten Sie unter Der verbesserte Schutz vor Aktivitätenverfolgung von Firefox blockiert Verfolgungselemente und Skripte, Elemente zur Aktivitätenverfolgung durch Drittanbieter und SmartBlock für verbesserten Schutz vor Aktivitätenverfolgung.
Schutz vor Umleitungen durch „Bounce-Tracking“
Firefox hat den Schutz vor Aktivitätenverfolgung mit der neuen Funktion Bounce Tracking Protection (BTP) weiter verstärkt und diese Funktion in die Option Streng des verbesserten Schutzes vor Aktivitätenverfolgung integriert. Sie verhindert, dass beim Besuch von Webseiten unsichtbare Bounce-Tracker (auch Redirect Tracker genannt) kurzzeitig dazwischengeschaltet und dadurch unbemerkt Daten gesammelt werden, während Sie zwischen Webseiten navigieren. Die Umleitung durch die Bounce-Tracker von der besuchten Webseite an die dazwischengeschaltete URL erfolgt normalerweise äußerst schnell und lässt den Nutzer nicht erkennen, dass dadurch Informationen über sein Surfverhalten erfasst und gesammelt werden.
So funktioniert der Schutz vor Bounce-Trackern:
- Firefox erkennt Bounce-Tracker automatisch anhand des Umleitungsverhaltens und klassifiziert sie.
- Cookies und gespeicherte Website-Daten, die mit solchen Umleitungselementen zusammenhängen, werden gelöscht, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitfensters keine Interaktion durch den Nutzer erfolgt.
Der Schutz vor Umleitungen durch Bounce-Tracker bewahrt mühelos Ihre Privatsphäre und arbeitet im Hintergrund, ohne dass Sie selbst eingreifen müssen, wenn Sie im verbesserten Schutz vor Aktivitätenverfolgung die Option „Streng“ gewählt haben. Technische Details finden Sie auf der englischsprachigen Seite Bounce Tracking Protection der Mozilla Source Docs.
Woran erkennen Sie, dass Firefox Sie schützt?
Das Schildsymbol links in der Adressleiste zeigt Ihnen, ob und welche Verfolgungselemente Firefox auf einer Webseite blockiert.
- Der Schutz ist aktiviert, Elemente werden blockiert: Firefox blockiert Verfolgungselemente und schädliche Skripte auf dieser Webseite. Klicken Sie auf das Schildsymbol, um die blockierten Elemente anzuzeigen.
- Der Schutz ist aktiviert, es werden keine Elemente blockiert: Der verbesserte Schutz vor Aktivitätenverfolgung ist auf dieser Webseite aktiviert, aber Firefox blockiert keine Verfolgungselemente oder schädlichen Skripte auf dieser Webseite.
- Der Schutz ist deaktiviert: Der verbesserte Schutz vor Aktivitätenverfolgung ist auf dieser Webseite deaktiviert. Klicken Sie zuerst auf das Schildsymbol und dann im sich öffnenden Fenster „Schutzmaßnahmen“ rechts auf den Schalter, um den Schutz vor Aktivitätenverfolgung wieder zu aktivieren.
Welche Elemente werden auf der gerade besuchten Webseite blockiert?
Klicken Sie auf das Schildsymbol, danach werden die getroffenen Schutzmaßnahmen für die gerade besuchte Webseite angezeigt.
Die im Fenster „Schutzmaßnahmen für …“ angezeigten Informationen hängen von der gerade besuchten Webseite ab.
- Blockiert: Diese Elemente werden von Firefox blockiert. Mit einem Klick auf den entsprechenden Eintrag erhalten Sie detaillierte Informationen.
- Erlaubt: Diesen Elementen und Skripten hat Firefox das Laden auf der Webseite erlaubt. Das geschieht, da bestimmte Elemente und Skripte auf einigen Websites möglicherweise geladen werden müssen, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Firefox erlaubt nur solche Elemente und Skripte, die zur korrekten Darstellung und Funktion der Website benötigt werden. Alle anderen, zur Funktionsfähigkeit der Webseite nicht erforderlichen Elemente und Skripte werden weiterhin blockiert. Zusätzliche Informationen erhalten Sie unter SmartBlock für verbesserten Schutz vor Aktivitätenverfolgung.
- Nicht erkannt: Firefox hat auf der aktuellen Webseite nach Elementen zur Aktivitätenverfolgung gesucht, dort aber keine gefunden.
- Mithilfe der Schaltfläche öffnet sich der Abschnitt Ihrer Firefox-Einstellungen, dort können Sie den globalen Datenschutz an Ihre Wünsche anpassen.
- Klicken Sie auf , um eine personalisierte Zusammenfassung Ihrer Schutzfunktionen der letzten Woche anzuzeigen, einschließlich der Werkzeuge, mit denen Sie die Kontrolle über Ihre Online-Sicherheit übernehmen können.
Was können Sie tun, wenn eine Webseite nicht mehr richtig funktioniert?
Sollten Sie den Eindruck haben, dass eine Webseite nicht ordnungsgemäß funktioniert, könnte das Deaktivieren des verbesserten Schutzes vor Aktivitätenverfolgung das Problem lösen, indem es Tracker (Verfolgungselemente) nur auf dieser Website zulässt. Dadurch können Tracker auf dieser bestimmten Website geladen werden. Der verbesserte Schutz vor Aktivitätenverfolgung verhindert aber weiterhin Tracker auf anderen Websites. Mit diesen Schritten deaktivieren Sie den Schutz für eine bestimmte Website:
- Gehen Sie zur gewünschten Website.
- Klicken Sie in der Adressleiste links auf das Schildsymbol , um das Fenster mit den Schutzmaßnahmen für diese Website zu öffnen.
- Klicken Sie dort oben rechts auf den Schalter zum verbesserten Tracking-Schutz . Dadurch wird diese Website zur Ausnahmenliste des verbesserten Schutzes vor Aktivitätenverfolgung hinzugefügt, Tracker sind dann auf dieser Website erlaubt und die aktuelle Webseite wird automatisch neu geladen.
Um den verbesserten Schutz vor Aktivitätenverfolgung für eine Website erneut zu aktivieren und Tracker zu blockieren, wiederholen Sie die beschriebenen Schritte. Firefox entfernt dann die Website aus der Ausnahmenliste und lädt die aktuelle Webseite automatisch neu.
- Anmeldefeldern,
- Formularen,
- Feldern bei Zahlungsvorgängen,
- Kommentaren,
- Videos und Fotos.
Probleme mit einer Website melden
Wenn eine vorher fehlerhafte Website nach Deaktivierung des verbesserten Schutzes vor Aktivitätenverfolgung wieder korrekt dargestellt wird oder wieder richtig funktioniert, können Sie dies melden. Klicken Sie dazu zuerst in der Adressleiste auf das durchgestrichene Schildsymbol und dann im sich öffnenden Dialog auf den Link Website funktioniert? Bericht senden. Danach öffnet sich der Dialog „Problem mit Website melden“.
Durch den Klick auf die Schaltfläche erhält Mozilla wichtige Daten über diese Website, mit deren Hilfe der Fehler rasch gefunden wird, damit diese Website in zukünftigen Firefox-Versionen von allen Nutzern geladen werden kann und korrekt funktioniert, selbst wenn der verbesserte Schutz vor Aktivitätenverfolgung aktiviert ist. Wenn Sie im Feld „Freiwillig: Beschreiben Sie das Problem“ zusätzliche Informationen angeben, hilft das den Mozilla-Entwicklern, das Problem schneller zu lösen.
Wenn eine vorher fehlerhafte Website nach Deaktivierung des verbesserten Schutzes vor Aktivitätenverfolgung wieder korrekt dargestellt wird oder wieder richtig funktioniert, können Sie diese Information mithilfe des Dialogs „Problem mit Website melden“ an das Webcompat-Team übermitteln. Folgen Sie dazu diesen Schritten:
- Öffnen Sie den Dialog „Problem mit Website melden“, indem Sie entweder
- oben rechts auf die Menüschaltfläche klicken, um das Firefox-Menü zu öffnen, und dann wählen oder alternativ
- in der Adressleiste links auf das Schildsymbol klicken und dann wählen.
- Der Dialog „Problem mit Website melden“ öffnet sich und enthält im Feld mit der Internetadresse (URL) die URL des aktuellen Tabs. Wenn Sie möchten, können Sie diese ändern.
- Klicken Sie unter der Überschrift „Was funktioniert nicht?“ im Feld rechts neben Grund auswählen auf den Pfeil und wählen Sie im Auswahlmenü eine der Optionen.
- Im Textfeld können Sie eine kurze Beschreibung des Problems einfügen (diese Angabe ist freiwillig).
- Klicken Sie zum Übermitteln des Berichts auf
. - Danach erhalten Sie die Nachricht, dass Ihr Bericht gesendet wurde. Klicken Sie abschließend auf
.
- Auf der Seite „Neuer Tab“ sowie auf allen Firefox-Seiten about: ist keine Möglichkeit zum Melden von Problemen mit Websites vorhanden.
- Nutzer der Versionen „Nightly“ und „Beta“ können unten im Dialog „Problem mit Website melden“ mithilfe des Links „Weitere Informationen senden“ einen ausführlichen Bericht des Problems übermitteln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Webseiten melden, die aufgrund der Blockierung von Inhalten nicht funktionieren.
Anpassung der globalen Einstellungen des verbesserten Schutzes vor Aktivitätenverfolgung
Beim Herunterladen von Firefox sind per Voreinstellung die Funktionen des verbesserten Schutzes vor Aktivitätenverfolgung der Option Standard bereits aktiviert.
Um diese Einstellungen für alle Webseiten anzuzeigen oder zu ändern, klicken Sie auf einer beliebigen Webseite in der Adressleiste links auf das Schildsymbol und wählen Sie
Klicken Sie auf die Menüschaltfläche und wählen Sie .Klicken Sie in der Menüleiste am oberen Bildschirmrand auf Wählen Sie dann den Abschnitt und wählen Sie dann . .
Verbesserter Schutz vor Aktivitätenverfolgung: Option „Standard“
Firefox blockiert mit der Option Standard (das ist die standardmäßige Voreinstellung in Firefox) folgende Elemente auf allen Webseiten:
- Skripte zur Aktivitätenverfolgung durch soziale Netzwerke,
- Cookies zur seitenübergreifenden Aktivitätenverfolgung (andere Drittanbieter-Cookies werden isoliert),
- Inhalte zur Aktivitätenverfolgung im Privaten Modus,
- Heimliche Digitalwährungsberechner (Krypto-Miner) und
- Identifizierer (Fingerprinter).
Verbesserter Schutz vor Aktivitätenverfolgung: Option „Streng“
Wählen Sie die Option Streng, um einen stärkeren Schutz vor Aktivitätenverfolgung zu erhalten und folgende Elemente zu blockieren:
- Skripte zur Aktivitätenverfolgung durch soziale Netzwerke,
- Cookies zur seitenübergreifenden Aktivitätenverfolgung (andere Drittanbieter-Cookies werden isoliert)Alle seitenübergreifenden Cookies,
- Inhalte zur Aktivitätenverfolgung in allen Fenstern,
- Heimliche Digitalwährungsberechner (Krypto-Miner) und
- Identifizierer (Fingerprinter).
- Klicken Sie in der Adressleiste links auf das Schildsymbol .
- Klicken Sie auf . Danach öffnen sich die Firefox-Einstellungen des Abschnitts in einem neuen Tab.
- Wählen Sie im Absatz „Verbesserter Schutz vor Aktivitätenverfolgung“ den Auswahlknopf Streng.
- Klicken Sie abschließend auf die Schaltfläche , damit die vorgenommenen Änderungen wirksam werden.
Verbesserter Schutz vor Aktivitätenverfolgung: Option „Benutzerdefiniert“
Sie möchten nur bestimmte Elemente blockieren, andere aber nicht? Wählen Sie in diesem Fall mit diesen Schritten den Auswahlknopf Benutzerdefiniert:
- Klicken Sie auf einer beliebigen Webseite in der Adressleiste links auf das Schildsymbol .
- Klicken Sie auf . Danach öffnen sich die Firefox-Einstellungen des Abschnitts in einem neuen Tab.
- Wählen Sie im Absatz „Verbesserter Schutz vor Aktivitätenverfolgung“ den Auswahlknopf Benutzerdefiniert.
- Durch Setzen eines Häkchens neben dem entsprechenden Eintrag legen Sie fest, welche Elemente blockiert werden sollen.
- Klicken Sie abschließend auf die Schaltfläche , damit die vorgenommenen Änderungen wirksam werden.
In der Option Benutzerdefiniert können Sie auch den kompletten Schutz deaktivieren, indem Sie alle Häkchen neben den Elementgruppen entfernen. Dadurch werden alle Verfolgungselemente geladen.
Kopieren ohne Website-Tracking
Ab Firefox-Version 120 ist die Funktion „Kopieren ohne Website-Tracking“ standardmäßig aktiviert und schützt die Nutzer vor URL-basiertem Tracking, indem sie automatisch von jeder kopierten Internetadresse (URL) unwichtige Abfrageparameter entfernt, die oft zum Verfolgen von Nutzern im Internet verwendet werden.
Kopieren aus der Adressleiste
Mit diesen Schritten kopieren Sie Internetadressen (URLs) aus der Adressleiste und entfernen dabei die möglicherweise darin enthaltenen Tracking-Parameter:
- Rechtsklicken Sie auf die Internetadresse (URL), die Sie kopieren möchten, und wählen Sie .
- Fügen Sie die kopierte Internetadresse (URL) ohne die Tracking-Parameter aus der Zwischenablage ein.
Kopieren von Website-Links
Mit diesen Schritten kopieren Sie Links in Webseiten und entfernen dabei die möglicherweise darin enthaltenen Tracking-Parameter:
- Rechtsklicken Sie auf die Internetadresse (URL), die Sie kopieren möchten, und wählen Sie .
- Fügen Sie die kopierte Internetadresse (URL) ohne die Tracking-Parameter aus der Zwischenablage ein.