Verbesserter Schutz vor Aktivitätenverfolgung in Firefox für Desktop

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Der verbesserte Schutz vor Aktivitätenverfolgung in Firefox schützt automatisch Ihre Privatsphäre, während Sie surfen. Die Schutzfunktionen blockieren – ohne dabei die Funktionalität der Webseiten zu beeinträchtigen – viele Verfolgungselemente (Tracker), die Ihre Daten auch über mehrere Webseiten hinweg erfassen und sammeln, um Informationen über Ihr Online-Verhalten und Ihre Interessen zu erhalten. Sie schützen auch vor schädlichen Skripten (z. B. Malware), die Ihren Computer verlangsamen und den Akku entladen.

Schutzmaßnahmen-Übersicht

Um zu sehen, was in der letzten Woche auf allen Websites blockiert wurde, besuchen Sie Ihre Schutzmaßnahmen-Übersicht. Klicken Sie links in der Adressleiste auf das Schildsymbol Symbol Schild leer fx89 und wählen Sie Schutzmaßnahmen-Übersicht oder geben SieGeben Sie about:protections in die Adressleiste ein. Danach öffnet sich die Seite Schutzmaßnahmen-Übersicht in einem neuen Tab.

Welche Elemente blockiert der verbesserte Schutz vor Aktivitätenverfolgung?

Firefox verlässt sich auf eine Liste bekannter Tracker, die von Disconnect zur Verfügung gestellt wird. Standardmäßig blockiert Firefox diese Arten von Trackern und Skripten:

  • Tracker von sozialen Netzwerken
  • Seitenübergreifende Tracking-Cookies
  • Fingerprinter
  • Krypto-Miner
  • Inhalte zur Aktivitätenverfolgung: Diese Tracker sind in Anzeigen, Videos und anderen Inhalten auf der Seite versteckt. Im Modus Standard werden Inhalte zur Aktivitätenverfolgung nur in Privaten Fenstern blockiert. Um diesen Schutz auf alle Fenster auszudehnen, besuchen Sie Ihre Datenschutzeinstellungen und wählen Sie Streng oder Benutzerdefiniert, wie unten erklärt.
Hinweis: Der vollständige Cookie-Schutz ist standardmäßig im normalen Browsermodus (Option Standard) aktiviert (der englischsprachige Blogbeitrag „Total Cookie Protection“ von Mozilla enthält ausführliche Informationen zu dieser Funktion). Der Schutz funktioniert durch die Isolation jedes Cookies auf der ausstellenden Website, wodurch Cookies nicht mehr mit anderen Websites geteilt werden können und damit verhindert wird, dass Sie durch ein Cookie über mehrere Websites hinweg verfolgt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter Einführung des vollständigen Cookie-Schutzes im normalen Modus. Die Option Streng beinhaltet auch eine verbesserte Funktion zum Löschen von Cookies, mit der die Nutzer Drittanbieter-Cookies viel effektiver entfernen können (lesen Sie dazu den englischsprachigen Blogbeitrag von Mozilla).

Weitere Informationen über die von Firefox blockierten Elemente zur Aktivitätenverfolgung erhalten Sie unter Der verbesserte Schutz vor Aktivitätenverfolgung von Firefox blockiert Verfolgungselemente und Skripte, Elemente zur Aktivitätenverfolgung durch Drittanbieter und SmartBlock für verbesserten Schutz vor Aktivitätenverfolgung.

Schutz vor Umleitungen durch „Bounce-Tracking“

Firefox hat den Schutz vor Aktivitätenverfolgung mit der neuen Funktion Bounce Tracking Protection (BTP) weiter verstärkt und diese Funktion in die Option Streng des verbesserten Schutzes vor Aktivitätenverfolgung integriert. Sie verhindert, dass beim Besuch von Webseiten unsichtbare Bounce-Tracker (auch Redirect Tracker genannt) kurzzeitig dazwischengeschaltet und dadurch unbemerkt Daten gesammelt werden, während Sie zwischen Webseiten navigieren. Die Umleitung durch die Bounce-Tracker von der besuchten Webseite an die dazwischengeschaltete URL erfolgt normalerweise äußerst schnell und lässt den Nutzer nicht erkennen, dass dadurch Informationen über sein Surfverhalten erfasst und gesammelt werden.

So funktioniert der Schutz vor Bounce-Trackern:

  • Firefox erkennt Bounce-Tracker automatisch anhand des Umleitungsverhaltens und klassifiziert sie.
  • Cookies und gespeicherte Website-Daten, die mit solchen Umleitungselementen zusammenhängen, werden gelöscht, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitfensters keine Interaktion durch den Nutzer erfolgt.

Der Schutz vor Umleitungen durch Bounce-Tracker bewahrt mühelos Ihre Privatsphäre und arbeitet im Hintergrund, ohne dass Sie selbst eingreifen müssen, wenn Sie im verbesserten Schutz vor Aktivitätenverfolgung die Option „Streng“ gewählt haben. Technische Details finden Sie auf der englischsprachigen Seite Bounce Tracking Protection der Mozilla Source Docs.

Woran erkennen Sie, dass Firefox Sie schützt?

Das Schildsymbol links in der Adressleiste zeigt Ihnen, ob Firefox Tracker und Skripte auf einer Website blockiert.

Adressleiste Pfeil leeres Schild fx130Fx149UnifiedTrustAddressbar-Secure
  • Fx91ShieldIcon-BlueFx149UnifiedTrustIcon-Secure Blockiert: Firefox hat Tracker und schädliche Skripte auf einer Website blockiert. Öffnen Sie das Schild, um zu sehen, was blockiert wurde.Das Symbol bedeutet auch, dass der verbesserte Schutz vor Aktivitätenverfolgung auf einer Website aktiviert ist.

*Symbol Schild leer fx89 Aktiv: Der verbesserte Schutz vor Aktivitätenverfolgung ist auf einer Website aktiviert, aber Firefox hat keine Tracker oder Skripte blockiert.

  • Symbol Schild durchgestrichen fx89Fx149UnifiedTrustIcon-ETPoff Inaktiv: Der verbesserte Schutz vor Aktivitätenverfolgung ist auf einer Website deaktiviert. Öffnen Sie das Schild und betätigen Sie den Schalter, um ihn wieder zu aktivieren.

Welche Elemente werden auf der gerade besuchten Webseite blockiert?

Klicken Sie auf das Schildsymbol, um zu sehen, was Firefox blockiert hat.

Fx148ProtectionsForSite
  1. Klicken Sie auf das Schildsymbol, um das „Unified Trust“-Panel aufzurufen.
    Fx149UnifiedTrustPanel
  2. Klicken Sie auf die Schaltfläche Alle anzeigen, um zu sehen, was Firefox blockiert hat.
    Fx149TrackingProtection

Dieses Panel zeigt je nach besuchter Website unterschiedliche Informationen an.

  • Blockiert: Diese Elemente werden von Firefox blockiert. Mit einem Klick auf den entsprechenden Eintrag erhalten Sie detaillierte Informationen.
  • Erlaubt: Diesen Elementen und Skripten hat Firefox das Laden auf der Webseite erlaubt. Das geschieht, da bestimmte Elemente und Skripte auf einigen Websites möglicherweise geladen werden müssen, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Firefox erlaubt nur solche Elemente und Skripte, die zur korrekten Darstellung und Funktion der Website benötigt werden. Alle anderen, zur Funktionsfähigkeit der Webseite nicht erforderlichen Elemente und Skripte werden weiterhin blockiert. Zusätzliche Informationen erhalten Sie unter SmartBlock für verbesserten Schutz vor Aktivitätenverfolgung.
  • Nicht erkannt: Firefox hat auf der aktuellen Webseite nach Elementen zur Aktivitätenverfolgung gesucht, dort aber keine gefunden.
  • Wählen Sie Schutzmaßnahmen-Einstellungen, um Ihre globalen Datenschutzeinstellungen anzupassen.
  • Wählen Sie Schutzmaßnahmen-Übersicht, um eine personalisierte Zusammenfassung Ihrer Schutzmaßnahmen der letzten Woche anzuzeigen, einschließlich Tools zur Übernahme der Kontrolle über Ihre Online-Sicherheit.

Was können Sie tun, wenn eine Webseite nicht mehr richtig funktioniert?

Sollten Sie den Eindruck haben, dass eine Webseite nicht ordnungsgemäß funktioniert, könnte das Deaktivieren des verbesserten Schutzes vor Aktivitätenverfolgung das Problem lösen, indem es Tracker (Verfolgungselemente) nur auf dieser Website zulässt. Der verbesserte Schutz vor Aktivitätenverfolgung verhindert aber weiterhin Tracker auf anderen Websites. Mit diesen Schritten deaktivieren Sie den Schutz für eine bestimmte Website:

  1. Besuchen Sie die Website.
  2. Klicken Sie links in der Adressleiste auf das Schildsymbol Symbol Schild leer fx89Fx149UnifiedTrustIcon-Secure.
  3. Schalten Sie obenunten im Panel den Schalter für den Verbesserten Schutz vor Aktivitätenverfolgung Symbol Schalter blau fx102 win aus. Die Website wird zu Ihrer Ausnahmeliste für den Verbesserten Schutz vor Aktivitätenverfolgung hinzugefügt, wodurch Tracker auf ihr erlaubt sind, und die Seite wird automatisch neu geladen.
    Schutzmassnahmen deaktiviert fx138enhancedprotection149

Um den verbesserten Schutz vor Aktivitätenverfolgung für eine Website erneut zu aktivieren und Tracker zu blockieren, wiederholen Sie die beschriebenen Schritte. Firefox entfernt dann die Website aus der Ausnahmenliste und lädt die aktuelle Webseite automatisch neu.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie beim verbesserten Schutz vor Aktivitätenverfolgung die Option Streng gewählt haben, werden möglicherweise einige Webseiten nicht korrekt dargestellt oder funktionieren nicht richtig. Das kann passieren, wenn z. B. Verfolgungselemente im Webseiteninhalt selbst versteckt sind (eine Webseite bettet ein Video von einer Videoplattform ein oder einen Beitrag aus sozialen Netzwerken, und der Code, der das Video oder den Beitrag lädt, enthält Tracker). Um diese Verfolgungselemente blockieren zu können, muss Firefox neben den Elementen auch den Inhalt der Webseite blockieren. Elemente zur Aktivitätenverfolgung befinden sich oft in diesen Inhaltsarten:
  • Anmeldefeldern,
  • Formularen,
  • Feldern bei Zahlungsvorgängen,
  • Kommentaren,
  • Videos und Fotos.

Probleme mit einer Website melden

Wenn das Deaktivieren des Verbesserten Schutzes vor Aktivitätenverfolgung Probleme mit einer fehlerhaften Website behebt, können Sie einen Bericht über eine fehlerhafte Website („Broken Site“) an das Webcompat-Team senden. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie das Panel „Problem mit Website melden“.
    • menu button de fx89 Wählen Sie dann Problem mit Website melden.
      Klicken Sie alternativ links in der Adressleiste auf das Schildsymbol Symbol Schild leer fx89 und wählen Sie Problem mit Website melden.
  2. Der Dialog „Problem mit Website melden“ öffnet sich und enthält im Feld mit der Internetadresse (URL) die URL des aktuellen Tabs. Wenn Sie möchten, können Sie diese ändern.
  3. Klicken Sie unter der Überschrift „Was funktioniert nicht?“ im Feld rechts neben Grund auswählen auf den Pfeil und wählen Sie im Auswahlmenü eine der Optionen.
  4. Im Textfeld können Sie eine kurze Beschreibung des Problems einfügen (diese Angabe ist freiwillig).
    Problem mit Website melden Grund auswählen fx123
  5. Klicken Sie zum Übermitteln des Berichts auf Senden.
  6. Danach erhalten Sie die Nachricht, dass Ihr Bericht gesendet wurde. Klicken Sie abschließend auf OK.
    Problem mit Website melden Sendebestätigung fx123
  • Auf der Seite „Neuer Tab“ sowie auf allen Firefox-Seiten about: ist keine Möglichkeit zum Melden von Problemen mit Websites vorhanden.
  • Nutzer der Versionen „Nightly“ und „Beta“ können unten im Dialog „Problem mit Website melden“ mithilfe des Links „Weitere Informationen senden“ einen ausführlichen Bericht des Problems übermitteln.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Webseiten melden, die aufgrund der Blockierung von Inhalten nicht funktionieren.

Anpassung der globalen Einstellungen des verbesserten Schutzes vor Aktivitätenverfolgung

Beim Herunterladen von Firefox sind per Voreinstellung die Funktionen des verbesserten Schutzes vor Aktivitätenverfolgung der Option Standard bereits aktiviert.

Um diese Einstellungen für alle Webseiten anzuzeigen oder zu ändern, folgen Sie diesen Schritten:

  1. Klicken Sie auf einer beliebigen Webseite links in der Adressleiste auf das Schildsymbol Fx149UnifiedTrustIcon-Secure.
  2. Wählen Sie Schutzmaßnahmen-EinstellungenDatenschutzeinstellungen.
    Schutzmassnahmen Panel fx142
  3. Danach öffnen sich die Firefox-Einstellungen des Abschnitts Datenschutz & Sicherheit in einem neuen Tab mit dem Bereich Browser-Datenschutz und dem Absatz Verbesserter Schutz vor Aktivitätenverfolgung.
    Einstellungen Datenschutz Aktivitätenverfolgung fx142
Tipp: Sie erreichen diese Einstellungen auch mit folgenden Schritten über das Firefox-Menü:
Klicken Sie in der Menüleiste am oberen Bildschirmrand auf Firefox und wählen Sie dann Einstellungen.Klicken Sie auf die Menüschaltfläche menu button de fx89 und wählen Sie Einstellungen. Wählen Sie dann den Abschnitt Datenschutz & Sicherheit.

Verbesserter Schutz vor Aktivitätenverfolgung: Option „Standard“

Firefox blockiert mit der Option Standard (das ist die standardmäßige Voreinstellung in Firefox) folgende Elemente auf allen Webseiten:

  • Skripte zur Aktivitätenverfolgung durch soziale Netzwerke,
  • Cookies zur seitenübergreifenden Aktivitätenverfolgung (andere Drittanbieter-Cookies werden isoliert),
  • Inhalte zur Aktivitätenverfolgung im Privaten Modus,
  • Heimliche Digitalwährungsberechner (Krypto-Miner) und
  • Identifizierer (Fingerprinter).

Verbesserter Schutz vor Aktivitätenverfolgung: Option „Streng“

Wählen Sie die Option Streng, um einen stärkeren Schutz vor Aktivitätenverfolgung zu erhalten und folgende Elemente zu blockieren:

  • Skripte zur Aktivitätenverfolgung durch soziale Netzwerke,
  • Alle seitenübergreifenden Cookies,
  • Inhalte zur Aktivitätenverfolgung in allen Fenstern,
  • Heimliche Digitalwährungsberechner (Krypto-Miner) und
  • Identifizierer (Fingerprinter).

Um diese Einstellung für Ihren verbesserten Schutz vor Aktivitätenverfolgung zu wählen, folgen Sie diesen Schritten:

  1. Klicken Sie auf einer beliebigen Webseite links in der Adressleiste auf das Schildsymbol Symbol Schild leer fx89Fx149UnifiedTrustIcon-Secure.
  2. Klicken Sie auf Schutzmaßnahmen-EinstellungenDatenschutzeinstellungen.
    Danach öffnen sich die Firefox-Einstellungen des Abschnitts Datenschutz & Sicherheit in einem neuen Tab.
  3. Wählen Sie im Absatz „Verbesserter Schutz vor Aktivitätenverfolgung“ den Auswahlknopf Streng.
  4. Klicken Sie abschließend auf Einstellungen Alle Tabs neu laden fx70, damit die vorgenommenen Änderungen wirksam werden.

Verbesserter Schutz vor Aktivitätenverfolgung: Option „Benutzerdefiniert“

Sie möchten nur bestimmte Elemente blockieren, andere aber nicht? Wählen Sie in diesem Fall mit diesen Schritten den Auswahlknopf Benutzerdefiniert:

  1. Klicken Sie auf einer beliebigen Webseite links in der Adressleiste auf das Schildsymbol Symbol Schild leer fx89Fx149UnifiedTrustIcon-Secure.
  2. Klicken Sie auf Schutzmaßnahmen-EinstellungenDatenschutzeinstellungen.
    Danach öffnen sich die Firefox-Einstellungen des Abschnitts Datenschutz & Sicherheit in einem neuen Tab.
  3. Wählen Sie im Absatz „Verbesserter Schutz vor Aktivitätenverfolgung“ den Auswahlknopf Benutzerdefiniert.
  4. Durch Setzen eines Häkchens neben dem entsprechenden Eintrag legen Sie fest, welche Elemente blockiert werden sollen.
  5. Klicken Sie abschließend auf Einstellungen Alle Tabs neu laden fx70, damit die vorgenommenen Änderungen wirksam werden.

In der Option Benutzerdefiniert können Sie auch den kompletten Schutz deaktivieren, indem Sie alle Häkchen neben den Elementgruppen entfernen. Dadurch werden alle Verfolgungselemente geladen.

Web-Kompatibilitäts-Ausnahmen

Ab Firefox-Version 142 kann Firefox durch Web-Kompatibilitäts-Ausnahmen das Laden von bestimmten Verfolgerelementen (Tracker) auf manchen Websites erlauben, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren. Die Web-Kompatibilitäts-Ausnahmen können in den Firefox-Einstellungen im Abschnitt Datenschutz & Sicherheit, Bereich Browser-Datenschutz, Absatz „Verbesserter Schutz vor Aktivitätenverfolgung“ in den Optionen „Streng“ und „Benutzerdefiniert“ festgelegt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter Verwalten der Ausnahmen beim verbesserten Schutz vor Aktivitätenverfolgung.

Bei den Optionen „Streng“ und „Benutzerdefiniert“ sind zwei Kästchen zum Beheben von größeren und kleineren Problemen mit Websites vorhanden (die jeweilige Funktion wird dort kurz beschrieben).

  • Setzen oder entfernen Sie die Häkchen in den entsprechenden Kästchen, um die Web-Kompatibilitäts-Ausnahmen anzupassen.
  • Wenn Sie in keinem dieser beiden Kästchen ein Häkchen setzen, blockiert Firefox alle Verfolgerelemente, auch auf Websites, die ohne bestimmte Tracker möglicherweise nicht funktionieren.
Hinweis: Werden die Web-Kompatibilitäts-Ausnahmen nicht aktiviert, kann das zwar den Schutz Ihrer Privatsphäre erhöhen, führt aber möglicherweise dazu, dass Websites nicht mehr laden oder nicht mehr richtig funktionieren (z. B. keine Wiedergabe von Videos oder keine Anzeige von Anmelde-Pop-ups erfolgt).
Bitte beachten Sie: Wenn Sie später eine andere Option wählen (z. B. anstelle von „Standard“ die Option „Streng“ oder „Benutzerdefiniert“), müssen alle Tabs neu geladen werden, damit diese Änderung wirksam wird. Die neu gewählte Option enthält dann diese zusätzliche Schaltfläche:
Einstellungen Datenschutz Tabs neu laden fx142

Saubere Link-Adresse kopieren

Ab Firefox-Version 120 ist die Funktion „Saubere Link-Adresse kopieren“ standardmäßig aktiviert und schützt die Nutzer vor URL-basiertem Tracking, indem sie automatisch von jeder kopierten Internetadresse (URL) unwichtige Abfrageparameter entfernt, die oft zum Verfolgen von Nutzern im Internet verwendet werden.

Kopieren aus der Adressleiste

Mit diesen Schritten kopieren Sie Internetadressen (URLs) aus der Adressleiste und entfernen dabei die möglicherweise darin enthaltenen Tracking-Parameter:

  1. Klicken Sie mit der rechten MaustasteRechtsklick (oder halten Sie die Taste Control gedrückt, während Sie klicken) auf die Internetadresse (URL), die Sie kopieren möchten, und wählen Sie Saubere Link-Adresse kopieren.
  2. Fügen Sie die kopierte Internetadresse (URL) ohne die Tracking-Parameter aus der Zwischenablage ein.
    URL Saubere Link-Adresse kopieren fx137

Mit diesen Schritten kopieren Sie Links in Webseiten und entfernen dabei die möglicherweise darin enthaltenen Tracking-Parameter:

  1. Klicken Sie mit der rechten MaustasteRechtsklick (oder halten Sie die Taste Control gedrückt, während Sie klicken) auf die Internetadresse (URL), die Sie kopieren möchten, und wählen Sie Saubere Link-Adresse kopieren.
  2. Fügen Sie die saubere Internetadresse (URL) aus der Zwischenablage ein.

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